Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da.  Franz Kafka

Revision der Jahresrechnung

Seit 2009 werden die Jahresrechnungen der Gemeinden entweder unter qualifizierter Leitung von der Rechnungsprüfungskommission oder von der beauftragten Prüfstelle finanztechnisch geprüft. Diese Prüfung konzentriert sich unter anderem auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Verträgen, die ordnungsgemässe und zweckmässige Geschäfts- und Buchführung in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsrichtlinien; sowie den Schutz des materiellen und immateriellen Vermögens.

Das Ergebnis der finanztechnischen Prüfung wird in einem umfassenden Prüfungsbericht zuhanden der Vorsteherschaft festgehalten. Ein Kurzbericht über die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung bildet Bestandteil derselben. Er ist für die Rechnungsprüfungskommission, aber auch für die einzelnen Stimmberechtigten und die Mitglieder der Vorsteherschaft die Grundlage, um der Gemeindeversammlung oder dem Grossen Gemeinderat mit Bezug auf die Verabschiedung der Jahresrechnung Antrag zu stellen.

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