Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da.  Franz Kafka

Geldverkehr

Unser Auftrag als finanztechnisches Prüforgan umfasst unter anderem die jährlich unangemeldete Geldverkehrsrevision bei der Finanzverwaltung. Bei dieser Revision liegt der Schwerpunkt in der Prüfung der flüssigen Mittel. Dazu gehört auch der Kassensturz von ausgewählten Kassen.

Anstelle des Kassensturzes kann sich die finanztechnische Prüfstelle auch auf Kassensturzprotokolle der Rechnungsprüfungskommission berufen. Es liegt jedoch im Ermessen der finanztechnischen Prüfstelle, ob sie bei dieser Kasse trotzdem einen Kassensturz durchführen will.

Bei den an eine Geldverkehrsrevision angeschlossenen Organisationen handelt es sich um verschiedene Organisationsarten (Kirchen, Schulen, Zweckverbände, usw.) mit teils eigenständigen Rechnungsprüfungskommissionen. Um einen einheitlichen Versand zu garantieren, werden die Revisionsberichte für alle betroffenen Organisationen gesamthaft in einem Couvert an die Politische Gemeinde gesendet. Mit der Weiterleitung durch die Gemeindeverwaltung wird garantiert, dass die Berichte an die aktuell zuständigen Personen gelangen.

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